Mittwoch, 16. Februar 2011

Leben² - Wo ist sie...?

...die bayerische Verfassung die jedem Schulabgänger laut Artikel 188 zu steht.
In diesem Artikel steht:
"Jeder Schüler erhält vor Beendigung der Schulpflicht einen Abdruck dieser Verfassung."

Erhalten hab ich diesen Abdruck nie, komischerweise. Hmhm. Aber ohnehin egal, ich hab von irgendwann mal ein Exemplar des Deutschen Grundgesetzes + Bayerische Verfassung zuhause. Von dem her, egal. Aber trotzdem gesetzlichen Anspruch hätte ich ja. Vielleicht sollten sich mal unsere bayerische Staatsminister dafür einsetzen, dass jeder Schüler beim Schulabgang eine bayerische Verfassung mit auf den Weg bekommt. Stattdessen sich darum zu kümmern, dass alte Verkehrszeichen wie SOB zurückkommen. Stimmt, der Druck der Verfassung kostet zu viel ;-)
Ich muss doch leider hinzufügen, ich hab eine bayerische Verfassung erhalten sogar mit Grundgesetz (wie oben erwähnt). Und zwar in der 8. Klasse. Die Verfassung schreibt ja nicht zwingend vor, eine Verfassung mit dem Abschluss auszuhändigen, sondern es darf natürlich auch früher sein. Ich hab eine erhalten, sogar früher. Entschuldigung. Passt doch alles. Aber trotzdem bin ich wohl der einzige, dem das überhaupt aufgefallen ist. Dass so eine Passus in der Verfassung steht. 


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